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GUSIK – Gesund und sicher in Kleinbetrieben Die gesetzlich verpflichtenden Inhalte der BGV A2 für Kleinbetriebe einer Branche werden von GUSIK mit effektiven Maßnahmen umgesetzt. Das gewährleistet mehr als nur das erforderliche Mindestmaß an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Betriebe. Arbeitsschutz ist mehr als eine Befolgung von Vorschriften, sondern Basis und Chance für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Unternehmer und die Beschäftigten werden qualifiziert und dabei unterstützt, eigenverantwortlich und nachhaltig für Gesundheit und Sicherheit in ihren Betrieben zu sorgen. Im Vordergrund stehen akzeptable Handlungsmuster für Kleinbetriebe des Metall- und Steinmetzhandwerks, die eine wirtschaftliche Nachhaltigkeit garantieren. Ziel ist die Steigerung der Motivation und Leistungsfähigkeit, die Verbesserung des Firmenimages, der Erhalt und die Verbesserung der Gesundheit des Unternehmers und der Beschäftigten. Das Projekt GUSIK wurde von 2005 bis 2008 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fachlich begleitet. Das Projekt entwickelte und erprobte neue Ansätze, die eine kombinierte Poolbetreuung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in kleinen Handwerksbetrieben mit bis zu 10 Beschäftigten ermöglichen. Die Tragfähigkeit des erarbeiteten Geschäftsmodells wurde im Handwerksverband Metallbau und Feinwerktechnik Baden Württemberg (HMF) in einem Pool von 11 Betrieben der Metall-Innung Stuttgart bestätigt. Das Ziel Im ersten Schritt wird dazu ein Dienstleistungsangebot speziell für Kleinbetriebe zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in Form einer Poolbetreuung (gemäß der BGV A2) in der jeweiligen Handwerksorganisation aufgebaut. Daraus abgeleitet folgt dann die Betreuung von ca. 10 handwerklichen Kleinbetrieben (je nach Bedarf) in einem Pool. Die Poolbetreuung beinhaltet die Grundbetreuung (je nach Wunsch auch die anlassbezogene Betreuung) durch ein Team bestehend aus einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt und gemeinsamen Poolveranstaltungen zur Sensibilisierung und Information über arbeitsschutzrelevante Themen. Im Vordergrund steht eine nachhaltige Verstetigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im einzelnen Handwerksbetrieb. Dazu wird dem beteiligten Unternehmen neben der Poolbetreuung auch ein Zugang zu Informationen und Qualifikationen und eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gesundheitsdienstleistern, wie den branchenbezogenen Berufsgenossenschaften, den jeweiligen Krankenkassen und anderen Beratern im Handwerk, angeboten. Im Mittelpunkt dabei steht eine regionale Zusammenarbeit. Der Nutzen Hervorzuheben ist der betriebliche Ansatz, d.h. die gemeinsamen Betriebsbegehungen, die Entwicklung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Umsetzung, die gemeinsam mit dem Betrieb durchgeführt wurden. |
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